Beschreibung
Erwin Töpfer (Lutifigulus) beurkundet: Dekan und Kapitel des Stifts Aschaffenburg haben ihm die durch den Tod des Nikolaus Zentgraf (Zinggreue) vakante Vikarie im Stift verliehen und ihn in das Stift aufgenommen. Er verpflichtet sich daher, Dekan und Kapitel, das Stift in seiner Gesamtheit und jeden einzelnen Kanoniker und Vikar bei gerichtlichen oder außergerichtlichen Streitigkeiten wegen der Verleihung dieser Vikarie an ihn zu vertreten und ihnen alle durch solche Streitigkeiten entstandenen Unkosten und Schäden zu ersetzen. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, dann hat er eine Strafe von 100 Mark lötigem Silber an das Stift zu entrichten. Dafür stellt er ihnen den Pfarrer zu Kleinostheim (Oszenheim) Heinrich Dubeney, den Pfarrer zu Somborn (Sonborn) Johann Schutmar, den Edelknecht Heinrich Bach sowie die Aschaffenburger Bürger Johann Hasenstaub, Emmerlin Wober und Johann Fogeler als Bürgen. Sollte er seine eingegangene Verpflichtung nicht erfüllen und auch die für diesen Fall festgelegte Strafe nicht bezahlen, dann sollen die Bürgen innerhalb von acht Tagen nach Aufforderung durch das Stift sich in einer öffentlichen Herberge in Aschaffenburg zum Einlager einfinden, und zwar jeder mit einem Knecht und einem Pferd. Im Einlager verstorbene oder nicht mehr leistungsfähige Pferde haben die betroffenen Bürgen zu ersetzen. Bei Tod oder Rückzug eines Bürgen hat der Vikar innerhalb eines Monats einen gleichwertigen Ersatzmann zu stellen.