Urkunde, 1394 September 4

Stadt- und Stiftsarchiv Aschaffenburg

Beschreibung

Konrad Fronhofer von Assenheim (Assinheim) beurkundet: Er hat aufgrund einer Provision des Mainzer Erzbischofs Konrad [von Weinsberg], seines gnädigen Herren, Kanonikat und Präbende des Magisters Heinrich Meister von Fritzlar im Stift Aschaffenburg, die durch dessen Tod vakant geworden sind, erhalten und wurde in das Stift aufgenommen. Er verpflichtet sich daher, Dekan und Kapitel, das Stift in seiner Gesamtheit sowie jeden einzelnen Kanoniker und Vikar im Falle von gerichtlichen oder außergerichtlichen Auseinandersetzungen wegen der Übertragung des Kanonikats an ihn zu vertreten und ihnen alle dabei entstehenden Schäden und Unkosten zu ersetzen. Sollte er dieser Verpflichtung nicht nachkommen, dann hat er eine Strafe von 100 Mark lötigem Silber an das Stift zu bezahlen. Dafür stellt er diesem als Bürgen die Mainzer Domherren Georg von Wertheim, Johann von Sayn (Seyne) genannt Greifenstein (Gryffenstein) und Johann Hofward, den Vizedom in Aschaffenburg Eberhard von Fechenbach (Vechinbach), den Edelknecht Johann von Hofheim und den Schenken des Mainzer Erzbischofs Klaus von Leuboltz (Leiboldes). Wenn er die gegenüber dem Stift eingegangene Verpflichtung nicht einhält und auch die für diesen Fall vorgesehene Strafe nicht entrichtet, dann sollen die Bürgen innerhalb von acht Tagen nach Aufforderung durch das Stift in einer öffentlichen Herberge in Aschaffenburg zum Einlager einkehren, und zwar jeder mit einem Knecht und einem Pferd. Verstorbene oder nicht mehr leistungsfähige Pferde hat der betroffene Bürge unverzüglich zu ersetzen. Bei Tod oder Rückzug eines Bürgen muss Konrad Fronhofer innerhalb eines Monats einen gleichwertigen Ersatzmann stellen.