Urkunde, 1396 April 5

Stadt- und Stiftsarchiv Aschaffenburg

Beschreibung

Johann Holzheimer (Hultzhemmir) wurde aufgrund einer päpstlichen Provision die durch den Tod des Emmerich von Monzingen (Monze) vakante Vikarie im Stift Aschaffenburg verliehen, und er wurde in das Stift aufgenommen. Daher verpflichtet er sich, Dekan und Kapitel, das Stift in seiner Gesamtheit sowie jeden einzelnen Kanoniker und Vikar im Falle von gerichtlichen oder außergerichtlichen Streitigkeiten wegen der Verleihung dieser Vikarie an ihn zu vertreten und ihnen alle durch solche Auseinandersetzung entstehenden Schäden und Unkosten zu ersetzen. Sollte er dies nicht tun, dann hat er eine Strafe von 100 Mark lötigem Silber an das Stift zu bezahlen. Dafür stellt er diesem den Kanoniker des Stifts St. Johann in Mainz Wenzel von Marnheim (Narheym), den Vikar des Stifts St. Stephan in Mainz Klaus von Friedberg sowie die Vikare des Stifts St. Viktor in Mainz Konrad Bludorn, Heinrich von Butzbach, Heinrich Steinmetz und Konrad von Assenheim (Assinheim) als Bürgen. Wenn er seine gegenüber dem Stift eingegangene Verpflichtung nicht erfüllt und auch die für diesen Fall vorgesehene Strafe nicht bezahlt, dann sollen sich die Bürgen innerhalb von acht Tagen nach Aufforderung durch das Stift in einer öffentlichen Herberge in Aschaffenburg zum Einlager einfinden, und zwar jeder mit einem Knecht und einem Pferd. Im Einlager verstorbene oder nicht mehr leistungsfähige Pferde hat der betroffene Bürge unverzüglich zu ersetzen. Bei Tod oder Rückzug eines Bürgen muss der Vikar innerhalb eines Monats einen gleichwertigen Ersatzmann stellen.