Urkunde, 1396 September 7

Stadt- und Stiftsarchiv Aschaffenburg

Beschreibung

Heinrich Dubbel von Kleve (Cleue), Kanoniker des Stifts Aschaffenburg, hat die durch den Tod des Stiftskantors und Kanonikers Erwin von Mainz vakante Präbende im Stift erhalten. Er verpflichtet sich daher, Dekan und Kapitel sowie jeden einzelnen Kanoniker und Vikar im Falle von gerichtlichen oder außergerichtlichen Auseinandersetzungen wegen der Verleihung dieser Präbende an ihn zu vertreten und ihnen alle dabei entstehenden Unkosten und Schäden zu ersetzen. Tut er dies nicht, dann hat er eine Strafe von 100 Mark lötigem Silber an das Stift zu bezahlen. Dafür stellt er diesem den Kanoniker des Stifts St. Peter außerhalb von Mainz Eberhard Brun, den Kanoniker des Liebfrauenstifts in Mainz Berthold Feist von Butzbach, die Kanoniker des Stifts St. Stephan in Mainz Konrad Weiß (Wiis) und Ludwig von Battenberg sowie die Kanoniker des Stifts St. Viktor außerhalb von Mainz Dietrich Vink von Kleve und Rudolf Wolke von Umstadt (Omstadt) als Bürgen. Kommt Heinrich Dubbel der gegenüber dem Stift Aschaffenburg eingegangenen Verpflichtung nicht nach und bezahlt auch die für diesen Fall vorgesehene Strafe nicht, dann sollen sich die Bürgen innerhalb von acht Tagen nach Aufforderung durch das Stift in einer öffentlichen Herberge in Aschaffenburg zum Einlager einfinden, und zwar jeder mit einem Knecht und einem Pferd. Im Einlager verstorbene oder nicht mehr leistungsfähige Pferde hat der betroffene Bürge unverzüglich zu ersetzen. Bei Tod oder Rückzug eines Bürgen muss Heinrich Dubbel innerhalb eines Monats einen gleichwertigen Ersatzmann stellen.