Beschreibung
Johannes Hofwart, Domherr zu Mainz, bekennt: Er hat durch einen Pfründentausch mit Nikolaus von Stein (Steyne) die Propstei des Stifts Aschaffenburg erhalten. Daher verpflichtet er sich, Dekan und Kapitel, das Stift in seiner Gesamtheit sowie jeden einzelnen Kanoniker oder Vikar im Falle von gerichtlichen oder außergerichtlichen Streitigkeiten wegen der Übertragung der Stiftspropstei an ihn zu vertreten und ihnen alle durch solche Streitigkeiten entstandenen Unkosten und Schäden zu ersetzen. Sollte er dieser Verpflichtung nicht nachkommen, dann hat er eine Strafe von 100 Mark lötigem Silber an das Stift zu entrichten. Dafür stellt er diesem den Pfarrer zu St. Marien in Aschaffenburg Heinrich [Kolbelin], den Pfarrer Simon und den Altaristen Konrad Bucher von St. Agatha in Aschaffenburg, den Pfarrer zu Kleinwallstadt (Kleynen Walstad) Konrad Rule, den Pastor zu Rimhorn (Rymhorn) Johann Feidichin sowie den Archidiakon des Landkapitels Montat (Muntad) Siegfried als Bürgen. Sollte er die gegenüber dem Stift eingegangene Verpflichtung nicht erfüllen und auch die für diesen Fall vorgesehene Strafe nicht bezahlen, dann sollen die Bürgen innerhalb von acht Tagen nach Aufforderung durch das Stift in einer öffentlichen Herberge in Aschaffenburg zum Einlager einkehren, und zwar jeder mit einem Knecht und einem Pferd. Im Einlager verstorbene oder nicht mehr leistungsfähige Pferde hat der betroffene Bürge zu ersetzen. Bei Tod oder Rückzug eines Bürgen hat Johannes Hofward innerhalb eines Monats einen gleichwertigen Ersatzmann zu stellen.