Beschreibung
Johann Meyer beurkundet: Er hat aufgrund eines Pfründentauschs Kanonikat und Präbende des Otto von Falkenberg im Stift Aschaffenburg erhalten und wurde in das Stift aufgenommen. Daher verpflichtet er sich, Dekan und Kapitel, das Stift in seiner Gesamtheit sowie jeden einzelnen Kanoniker und Vikar bei Streitkeiten wegen dieses Tausches zu vertreten und ihnen alle dadurch entstehenden Schäden und Unkosten zu ersetzen. Sollte er dieser Verpflichtung nicht nachkommen, hat er eine Strafe von 100 Mark lötigem Silber an das Stift zu entrichten. Dafür stellt er diesem den Propst des Stifts Fritzlar und Mainzer Domherren Johann Wais, den Mainzer Domherren Konrad Herdan [von Büches], den Scholaster des Stifts St. Stephan in Mainz Gerlach von Homburg, den Kantor des Stifts St. Stephan Konrad Bienbach, den Dekan des Stifts St. Mauritius in Mainz Johann Meyer sowie den Vikar des Stifts St. Mauritius Hartmut von Wolfhagen (Wolffhain) als Bürgen. Sollte er die gegenüber dem Stift eingegangene Verpflichtung nicht erfüllen und auch die für diesen Fall vorgesehene Strafe nicht bezahlen, dann sollen die Bürgen innerhalb von acht Tagen nach Aufforderung durch das Stift eine öffentliche Herberge in Aschaffenburg zum Einlager beziehen, und zwar jeder mit einem Knecht und einem Pferd. Im Einlager verstorbene oder nicht mehr leistungsfähige Pferde hat der betroffene Bürge zu ersetzen. Bei Tod oder Rückzug eines Bürgen muss Johann Meyer innerhalb von einem Monat einen gleichwertigen Ersatzmann stellen.