Urkunde, 1394 September 16

Stadt- und Stiftsarchiv Aschaffenburg

Beschreibung

Der Dekan des Stifts Aschaffenburg Konrad [von Hanau] bekennt: Ihm wurde die durch den Tod des Otto [von] Bächlingen (Bechelingen) vakante Stiftspräbende verliehen. Er verpflichtet sich daher, Scholaster und Kapitel des Stifts sowie jeden einzelnen Kanoniker und Vikar im Falle von gerichtlichen oder außergerichtlichen Auseinandersetzungen wegen der Übertragung dieser Präbende an ihn zu vertreten und ihnen alle dadurch entstehenden Schäden und Unkosten zu ersetzen. Sollte er dem nicht nachkommen, dann hat er 100 Mark lötiges Silber als Strafe an das Stift zu bezahlen. Dafür stellt er diesem den Pfarrer zu Weißkirchen (Wiszenkirchen) Wilhelm, den Pfarrer zu Oberrodau (Obernrodauwe) Peter, den Pfarrer zu Obernburg Siegfried, den Pfarrer zu Steinheim Klaus, die Pfarrer zu Dieburg (Dieppurg) Heilmann und Johann Trierer von Babenhausen als Bürgen. Erfüllt er die gegenüber dem Stift eingegangene Verpflichtung nicht und entrichtet auch die für einen solchen Fall vorgesehene Strafe nicht, dann sollen die Bürgen innerhalb von acht Tagen nach Aufforderung durch das Stift in eine öffentliche Herberge in Aschaffenburg zum Einlager einkehren, und zwar jeder mit einem Pferd und einem Knecht. Im Einlager verstorbene oder nicht mehr leistungsfähige Pferde hat der betroffene Bürge unverzüglich zu ersetzen. Bei Tod oder Rückzug eines Bürgen muss der Dekan innerhalb eines Monats einen gleichwertigen Ersatzmann stellen.