Urkunde, 1412 Juli 4

Stadt- und Stiftsarchiv Aschaffenburg

Beschreibung

Pedir Fryele, Schultheiss zu Selginstad, und die Schöffen daselbst entscheiden in dem Streit zwischen den "buwemeystere" der Pfarrei Selginstad, den Baumeistern zu Kalde und den Baumeistern zu Kelberauwe einerseits, und Hermann von Welnstheym, Schultheiss zu Bryßiß, und Bruder Gotschalgk, "reydemeyster" des Konvents zu Aldinmonster zu Mainz, andererseits, wegen Äckern in der Gemarkung von Bryßiß, von denen der Schultheiss behauptete, sie seien "hubig" und gehörten in des Konvents Hof, während die Baumeister behaupteten, die Äcker seien freies Eigen und gehörten in keinen Hof, nur "die buwe" hätten Gült darauf. Ein Stück Acker von etwa 1 Morgen, ein Anwander, gelegen bei des Hofes Äckern zu Bryßiß, soll dem Konvent zu Aldinmonstere in dessen Hof gehören, der davon seinen einige Jahre versessenen Zins von 1 "summern" Korn, 1 "summern" Hafer und 16 Heller erhalten soll, während die übrigen Äcker den "buwen" bleiben sollen.