Beschreibung
[Unecht; Fälschung des 12. Jahrhunderts] Kaiser Otto II. bestimmt, dass die von ihm mit Gütern ausgestattete Kirche der Heiligen Petrus und Alexander zu Aschaffenburg für ihre sämtlichen Güter nur einen einzigen Vogt haben soll, dem nur festumschriebene Einkünfte zustehen und der nur auf Anforderung des Probstes tätig werden und keine Steuern auf Hintersassen und Güter legen darf; ferner schenkt er dem Stift die familia zu Wirtheim mit dem Recht des Probstes, daraus ohne Einrede des Vogtes geeignete Personen beiderlei Geschlechts für sich und das Kapitel in der Stellung von Ministerialen in Dienst zu nehmen.