Beschreibung
Wygand von Hirßinhayn, Pastor zu Ernskirchen, quittiert, dass er von Dechant Johann und dem Kapitel zu Aschaffinburg die dieses Jahr fälligen 120 Gulden erhalten habe, die sie ihm wegen der "arrendacien" [=Pachtverträge] schuldig waren, womit sie von ihm die Pastorei zu Ernskirchen "arrendiret" haben.