Beschreibung
Die Richter der Aschaffenburger Kirche entscheiden in dem Benefizienstreit zwischen Wigandus Schuerner, Würzburger Kleriker, der durch den armiger Johannes Gypel sen. präsentiert worden war, einerseits, und Jodocus Uwerbach, Priester der Mainzer Diözese, der durch den Scholastikus Theodericus und das Kapitel zu Aschaffenburg präsentiert und proklamiert worden war (U 1135), andererseits, dahin, dass der Anspruch des Wigandus nicht genügend fundiert und deshalb abzulehnen sei. Sie investieren den Jodocus Uwerbach auf den Altar und beauftragen den Pleban in Ernstkirchen mit der Einweisung, und Anweisung hinlänglicher Einkünfte.