Beschreibung
Die Richter der Aschaffenburger Kirche beurkunden: Vor ihnen haben Nikolaus Veltkelder von Goldbach (Goltpach) und seine Ehefrau Gertrud (Gela) bekannt, daß sie dem Kanoniker Jakob [Speiser] von Mainz und dem Vikar Konrad von Oppershofen (Oppirshouen) als Testamentsvollstreckern des verstorbenen Aschaffenburger Kanonikers Nikolaus Speiser einen jährlichen Zins von 1,5 Malter Roggen (siligo) Aschaffenburger Maß für die Präsenz des Stifts verkauft haben. Sie haben dafür von den Käufern 11 Pfund und 5 Schilling Heller erhalten. Die Eheleute verpflichten sich daher für sich, ihre Kinder, Erben oder Besitznachfolger, diesen Zins künftig jedes Jahr zwischen dem 15. August und dem 8. September (infra duo Assumptionis videlicet et Nativitatis beate Marie virginis festa) auf ihre Kosten im Getreidespeicher der Präsenz abzuliefern. Der Zins gefällt von folgenden Gütern in der Gemarkung des Dorfes Goldbach:- Ein 4 Ruten breiter Acker an dem Falltor (Valtor) zwischen Äckern des Konrad Gruntenbechere und des Sohnes des verstorbenen Johann Schultheiß Konrad.- 1 Joch Acker (terra arabilis), der über den Weg nach Hösbach (Hostebach) zieht, unterhalb des Ackers des Richwin.- Ein 6 Ruten breiter Acker zwischen einem Acker des Mordeis und einem Acker des Sohnes des verstorbenen Johann Schultheiß Konrad.- 2 Joch teils Wiese, teils Acker oberhalb der Goldbacher Mühle, anstoßend an Äcker des vorgenannten Konrad und des Müllers in der erwähnten Mühle. Acker und Wiese werden gemeinhin die Äcker in der Mühlengasse (Mulengazzen) genannt.- Ungefähr 0,5 Joch Acker in der Lache (Lachen), anstoßend an den vorgenannten Konrad und an Konrad Loshard.- Ungefähr 1,5 Joch Acker am Sand zwischen Äckern der Gisela (Gecele) Mendewin und der von Wasen.- 1 Joch Acker in der Goldbach (Goltpach) zwischen Äckern des Johann und des Konrad, der Söhne des verstorbenen Johann Schultheiß.- 3 Joch Acker an der Fronhecke (Vronehecken) in der Afferbach (Affalderbach), anstoßend an Äcker des Eberhard Strube und des German, des Sohnes des Konrad von Hösbach (dictus Hostebecher).Von diesen Gütern zinst man außerdem dem Erzbischof von Mainz jedes Jahr ein Fünftel Sumer Roggen, ein Fünftel eines halben Sumer Hafer und 9 leichte Pfennige. Bei Säumnis, Verkauf der erwähnten Güter oder bei deren Belastung mit weiteren Zinsen können die Richter ohne Gerichtsurteil die Exkommunikation über die Verkäufer, ihre Kinder, Erben oder Besitznachfolger verhängen. Dekan und Kapitel des Stifts Aschaffenburg können in diesen Fällen die Güter für das Stift einziehen. Im Erbfall sollen diese Güter immer ungeteilt an einen Erben weitergegeben werden. Die Verkäufer übernehmen außerdem die Gewährleistung (warandia) für den Zins und stellen den Käufern dafür Hermann, Andreas und Johann Veltkelder als Bürgen. Konrad von Hösbach, Amtmann (officialis) [des Erzbischofs von Mainz] in Goldbach, erklärt vor den Richtern, daß die Eheleute ihm diesen Zins zuerst zum Kauf für den Erzbischof von Mainz angeboten haben, er an einem Ankauf aber nicht interessiert sei.