Urkunde, 1387 Januar 28

Stadt- und Stiftsarchiv Aschaffenburg

Beschreibung

Der öffentliche Notar Gottfried Ernst von Hersfeld (Hersfeldia) beurkundet im Jahr 1387, in der zehnten Indiktion, im neunten Jahr des Pontifikats Papst Urban VI., am 28. Tag des Monats Januar, kurz vor der Vesper: Vor dem Dorfgericht zu Großwallstadt (Grossin Walstad), besetzt durch den Vogt Konrad Manegolt und die Schöffen Gerlach Fere, Hartmann Hofemann, Heinrich (Heile) Heubacher, Konrad Hofemann, Peter Dirmer, Johann (Henchin) Wickman, der junge Siegfried und Konrad Puler, haben der Aschaffenburger Bürger Berthold Brettträger (Bretdreger) und seine Ehefrau Elisabeth (Lyse) bekannt, dass sie Dekan und Kapitel des Stifts Aschaffenburg eine Gült von 2 Malter Roggen (korn) verkauft haben. Diese Gült gefiel den Verkäufern bisher von Gütern in Großwallstadt, die in zwei von dem vormaligen Pfarrer zu Großwallstadt Gerhard besiegelten Urkunden beschrieben sind, die vor dem Gericht verlesen wurden. Die Verkäufer haben zugunsten der Käufer auf diese Gült verzichtet und den Präsenzmeister (presencionarius) des Stifts, den Vikar Hartmann von Bergen, als Vertreter der Käufer in den Besitz der Gült gesetzt. Gleichzeitig haben sie ihm die erwähnten Urkunden übergeben. Die Schöffen des Dorfgerichts bestätigen, dass die Gült auf den in den beiden Urkunden erwähnten Gütern lastet. Auf Bitte der Käufer hat der Notar darüber ein Notariatsinstrument ausgefertigt, in das auch die beiden Urkunden inseriert wurden. Es handelt sich dabei um eine Urkunde vom 13. Juni 1344 (U 1189) sowie um eine Urkunde vom 6. Mai 1345 (Ausfertigung fehlt).