Beschreibung
Johann (Henne) von Wasen, der Sohn des verstorbenen Ritters Friedrich von Wasen, verkauft für sich, seine Erben und seine Söhne Johann und Gerhard den Zehnten in Hösbach (Hostebach) mit allen Zugehörungen, den er vom Propst des Stifts Aschaffenburg zu Mannlehen verliehen erhalten hat, an Dekan und Kapitel des Stifts Aschaffenburg für die Stiftspräsenzen um 173 kleine Gulden Frankfurter Währung. Davon haben ihm die Käufer bereits 133 Gulden bar bezahlt. Das Stift und seine Amtleute sollen daher diesen Zehnten künftig ungehindert von dem Verkäufer, seinen Söhnen und Erben einziehen. Da derzeit Spannungen zwischen Dekan und Kapitel auf der einen Seite und dem Stiftspropst Johannes Hofwart auf der anderen Seite bestehen, verpflichtet sich der Verkäufer, sofort nach Beilegung dieser Spannungen die beurkundete Einwilligung des Propstes zu diesem Verkauf einzuholen und den Käufern zu übergeben. Falls diese es wünschen, wird er ihnen dann auch eine neue Urkunde über den Verkauf ausfertigen lassen. Danach sollen ihm die Käufer die restlichen 40 Gulden für den Zehnt bezahlen. Die Gebrüder Heinrich und Friedrich von Wasen, Söhne des Johann von Wasen, bekennen, dass dieser Verkauf mit ihrer ausdrücklichen Zustimmung erfolgt ist. Sie verpflichten sich, ihn zu vollziehen und die darüber ausgefertigte Urkunde zu besiegeln. Da von den beiden anderen Söhnen des Verkäufers Johann sich derzeit nicht im Lande befindet und Gerhard noch minderjährig ist und kein eigenes Siegel führt, haben der Verkäufer sowie Heinrich und Friedrich von Wasen gelobt, dass Johann von Wasen sofort nach seiner Rückkehr und Gerhard von Wasen nach Erreichen der Volljährigkeit diesen Verkauf anerkennen und vollziehen werden. Dafür haben sie dem Stift die Edelknechte und Gebrüder Gottfried und Nikolaus von Wasen sowie Heinrich, den Sohn des verstorbenen Nikolaus von Wasen, als Bürgen eingesetzt. Diese erklären sich zur Übernahme der Bürgschaft mit allen damit verbundenen Pflichten bereit.