Urkunde, 1382 März 10

Stadt- und Stiftsarchiv Aschaffenburg

Beschreibung

Der Dekan Hermann [Rost] und das Kapitel des Stifts Aschaffenburg beurkunden: Sie verleihen Gernod Busch (Bu/e/sch) von Kleinwallstadt (Kleynen Walstad) ihren Hof dort mit allen Zugehörungen, den vormals Heinrich Ruße, sein Sohn Hermann und dessen Ehefrau Liutgard (Lucke) bewirtschaftet haben, zu Erbrecht. Der Beliehene soll davon dem Stift jedes Jahr zwischen dem 15. August und dem 8. September (czuschen den czweyn vnser Ffrauwen tagen als sie czu/e/ hymel ffu/e/re vnd geborn wart) 15 Malter Roggen (korns) auf seine Kosten in einen Getreidespeicher in Aschaffenburg liefern. Außerdem soll er jedes Jahr 30 Pfennige am 11. November (uff sente Mertins dag) und 1 Fastnachtshuhn sowie bei Fälligkeit ein Besthaupt geben. Im Erbfall darf der Hof immer nur an einen Erben weitergegeben und nicht geteilt werden. Er ist zudem in gutem Kulturzustand zu halten. Bei Säumnis oder Vergehen gegen diese Bestimmungen kann der Amtmann des Stifts den Beliehenen pfänden. Sofern Gernod Busch sein Erbrecht an dem Hof veräußern möchte, soll er es zunächst dem Stift um höchstens 42 Goldgulden Aschaffenburger Währung zum Kauf anbieten. Ist das Stift an einem Kauf nicht interessiert, kann er sein Erbrecht an beliebige Personen veräußern, doch immer vorbehaltlich der Rechte und der an das Stift zu entrichtenden Abgaben. Der Beliehene soll die auf dem Hof lastenden Abgaben und Dienste für den Landesherren und die Gemeinde für das Stift übernehmen. Sollte Gernod Busch ohne leibliche Erben sterben, fällt der Hof zu denselben Bedingungen an Konrad Rule (Ru/e/le), Pfarrer zu Kleinwallstadt