Beschreibung
Die Richter des Stifts Aschaffenburg beurkunden, dass der Priester Johannes Wielandi die ihm von Dekan und Kapitel von Aschaffenburg von ihren Gütern zu Obernburg und (Groß-)Heubach zu entrichtende jährliche Gült von 30 Malter Roggen auf Todfall zur Präsenz vermachte, wovon Kanoniker und Vikare am Jahrtag seiner Schwester Mechthild 5 statt bisher 2, an seinem eigenen Jahrtag 5, an den Oktaven von Mariä Himmelfahrt und Geburt je 6 und am Fest Mariä Magdalene 8 Malter für Anwesenheit bei Matutin und Messe erhalten sollen.