Beschreibung
Giele Wercknen, des Hensel Schneyder Witwe, wohnhaft zu Sylauff, reversiert die inserierte Urkunde vom gleichen Tag, laut welcher Dechant Vdalrich Kemmerlin und das Kapitel von S. Peter u. Alexander zu Aschaffenburg des Stifts Hof zu Sylauff, genannt "der Schulmeistery hoff", der durch Tod des Hensel Schneyder an die Schulmeisterei des Stifts zurückgefallen war, in Abwesenheit ihres Schulmeisters und Mitkanonikus Johan Fabri von Fulda, des Hensel Schneyder Witwe Giel Werknen auf 10 Jahre gegen jährlichen Zins von 3 Pfund verleihen. Sie soll auch das vierte Teil des in die Schulmeisterei gehörigen Zehnts zu Sylaff "ob ine gefellig ist behalten vnd beczalen in dem bestandt wie der andern leuthen ongeuerlich verluhen wirt", und sie soll 200 "scheube" Stroh von dem genannten Zehnt für ihre Dächer erhalten. Der Zins fällt an den Schulmeister oder, für den Fall, dass dieser nicht Residenz hält, an den Stiftsbaumeister. Zieht das Stift oder der Schulmeister den Zehnt daselbst selber ein, so hat sie diesen in der auf dem Hof stehenden Zehntscheuer zu verwahren.