Urkunde, 1347 Mai 1

Stadt- und Stiftsarchiv Aschaffenburg

Beschreibung

Bürgermeister, Schöffen und Rat der Stadt Aschaffenburg beurkunden: Vor ihnen hat Elisabeth (Lyse), die Witwe des Volpert (Volcze) von Stockstadt (Stocstad), bekannt, daß ihr der Dekan (dechene) Marsilius und das Kapitel des Stifts Aschaffenburg den Hof des Stifts in Stockstadt mit allen Zugehörungen als Leibgeding verliehen haben. Der Hof war dem Stift nach dem Tod ihres Ehemannes heimgefallen. Sie verpflichtet sich, den Hof und seine Zugehörungen in gutem Zustand zu halten und auf dem Hof innerhalb eines Jahres nach Datum dieser Urkunde eine Scheune zu errichten. Von dem Hof soll sie jedes Jahr zwischen dem 15. August und dem 8. September (zwischen den zweyn vnsir Frauwen dag in der erne) dem jeweiligen Stiftskämmerer 12 Malter Roggen (kornis) und 4 Malter Weizen Aschaffenburger Maß auf ihre Kosten in den Getreidespeicher des Stifts liefern. Stirbt Elisabeth vor dem 1. September (sent Egidien dag), dann fällt der Hof nach ihrem Tod ohne Einspruchsmöglichkeit ihrer Erben sofort an das Stift zurück. Stirbt sie dagegen am oder nach dem 1. September, dann dürfen ihre Erben den Hof im Herbst und im kommenden Frühjahr noch einmal bestellen und die Ernte einfahren, wobei sie aber im betreffenden Jahr dem Stift die ihm zustehenden Abgaben liefern sollen. Nach erfolgter Ernte fällt der Hof aber an das Stift zurück.