Beschreibung
Ritter Johann von Riedern, Amtmann, und genannte Schöffen von (Tauber-)Bischofsheim beurkunden, dass der Schöffe Ludwig Wolpe und seine Ehefrau Jutta an Dekan und Kapitel von Aschaffenburg für 18 Pfund Heller eine Gült von 2 Pfund Hellern aus genannten Gütern verkaufen, und bestätigen, dass diese weder Lehen noch in eine Hube gehörig, sondern freies Eigen sind.