Urkunde, 1348 März 2

Stadt- und Stiftsarchiv Aschaffenburg

Beschreibung

Konrad Otte und seiner Ehefrau Jutta wurden 4 Morgen Weinberge [in Impfingen] gegen einen jährlichen Zins von 24 Schilling Bischofsheimer Heller verliehen. Diesen Zins sollen sie immer 14 Tage nach dem 11. November (noch sente Martins tag) dem Präsenzmeister (presencier) und den Kanonikern (tvmherren) des Stifts Aschaffenburg bezahlen. Ein Weinberg liegt am Kirchenberg (Kyrchelberg), ein weiterer am Höhberg (Hoeberge). Als Unterpfand (vnderphande, daz anderswo heizet vrsacz) übergeben die Beliehenen dem Stift 3 Morgen Acker und Weinberg an dem Berg genannt Papst (Babest), anstoßend an Äcker des Golen und an einen Weinberg des Elgast (Elygast). Außerdem 5 Viertel [Morgen] Weinberg an dem Hvntzenberge, anstoßend an einen Acker der Lemelerin und den Weinberg des Billung Hake. Die Übergabe des Pfandes erfolgte vor Engelhard von Rosenberg, Amtmann zu Grünsfeld (Gru/e/nsuelt) sowie vor Heinrich Steheler, Heimbürge (heinburgere), und Konrad Müller, Heinrich Wortwin, Ruker, Heinrich Stechel und Konrad Gnannen, Schöffen zu Impfingen (Ymphinkein). Zu größerer Sicherheit haben außerdem die Heimbürgen und Schöffen zu Impfingen vor Engelhard von Rosenberg sowie vor Konrad Müller und Konrad Zaumelin, Bürger und Schöffen zu Tauberbischofsheim (Byschofesheim), auf ihren Eid erklärt, daß das übertragene Unterpfand von gleichem oder größerem Wert ist wie die verliehenen Weinberge. Die Beliehenen verpflichten sich, die Weinberge in gutem Kulturzustand zu halten und sie nicht mit anderweitigen Abgaben zu belasten. Im Erbfall sollen die Weinberge an höchstens zwei Erben gehen und nicht weiter geteilt werden. Bei Verstößen gegen diesen Vertrag fallen die Weinberge und das Pfand an das Stift Aschaffenburg.