Beschreibung
Albrecht, Graf von Hohennloe und zu Ziegenhayn etc., schlichtet den Streit zwischen Thoman Hundt als Kläger einerseits und Dechant und Kapitel zu Aschaffenburg, vertreten durch den Schulmeister Dietherich Kuchenmeister und den Vikar Heinricus Kegel, andererseits. Es geht in dem Streit um eine Gült auf einem Hof zu Boppenhausen, von dem Thoman vom Stift 14 Metzen Korn, 1 Malter Weizen, 7 Achtel Wein, 15 Pfennig und 1 Fastnachtshuhn beanspruchte, wogegen das Stift erklärte, es schulde dem Thoman und seinen Vettern im Ganzen jährlich 21 Metzen Korn, 1 1/2 Malter Weizen, 10 1/2 Achtel Wein, 22 1/2 Pfennig und 1 1/2 Fastnachtshühner; die Verteilung unter ihnen gehe es nichts an. Er entscheidet, das Stift solle die Gült wie bisher entrichten und Thoman das Stift nicht wegen einer besonderen Gült behelligen; glaube er, mehr beanspruchen zu müssen als er bisher erhielt, soll er das mit seinen Vettern ausmachen. Alle anderen Gerichtshändel, die bisher in Wirtzpurg und sonstwo stattfanden, sollen abgetan sein und jede Partei die Unkosten selbst tragen.