Urkunde, 1351 Februar 26

Stadt- und Stiftsarchiv Aschaffenburg

Beschreibung

Der Offizial der Würzburger Kurie beurkundet: Vor ihm hat Konrad, der Sohn des Arnold von Poppenhausen (Boppenhusen), bekannt, daß ihm die Vikare des Stifts Neumünster in Würzburg Elias (Helya) [von Lohr] und Ludwig [von Lohr] als Vertreter des Stifts Aschaffenburg dessen Hof in dem Dorf Poppenhausen auf Lebenszeit verliehen und ihm darüber eine von Dekan und Kapitel des Stifts Aschaffenburg ausgestellte Urkunde übergeben haben. Er soll von dem Hof jedes Jahr zwischen dem 15. August und dem 8. September (infra Assumpcionis et Nativitatis beate Marie virginis duo festa) 40 Malter Weizen auf seine Kosten in einem Getreidespeicher in Wertheim, den das Stift bestimmen kann, abliefern. Außerdem soll er jedes Jahr am 11. November (in festo beati Martini episcopi) 6 Pfund alte Heller in Aschaffenburg dem Stiftskämmerer bezahlen. Das auf den Äckern des Hofes und von den zu diesem gehörenden Zehnten anfallende Stroh soll ausschließlich zur Düngung der Hoffelder verwendet werden. Den Hof und seine Gebäude sowie die zugehörigen Felder hat er in gutem Bau- bzw. Kulturzustand zu halten. Auch muß er alle auf dem Hof liegenden Lasten tragen. Wenn der Beständner den Hof aufgeben möchte, dann hat er zuvor Dekan und Kapitel 20 Pfund alte Heller zu bezahlen. Nach seinem Tod oder wenn er den Hof aufgegeben hat, steht seinen Kindern oder Erben keinerlei Recht mehr daran zu. Der Beständner verpflichtet sich eidlich zur Einhaltung dieser Bestimmungen und stellt dafür dem Stift Hermann von Poppenhausen als Bürgen mit der Verpflichtung zum Einlager in einer öffentlichen Herberge in Würzburg.