Urkunde, 1361 März 20

Stadt- und Stiftsarchiv Aschaffenburg

Beschreibung

Der Offizial der Würzburger Kurie (official richter geistlichs gerichtes vor der Rotentur zu Wirczburg) beurkundet: Vor ihm hat Hermann Arnolt genannt von Poppenhausen (Buppinhusen) bekannt, daß ihm Dekan und Kapitel des Stifts Aschaffenburg ihren Hof in dem Dorf Poppenhausen (Boppenhusen) für drei Jahre, gerechnet ab dem kommenden 22. Februar (von sant Peters tage als er vff den stule zu Rome wart gesatzt, der nu/e/ nest komet), verliehen haben. Er soll davon jedes Jahr zwischen dem 15. August und dem 8. September (tzwischen den czwein vnser Frauwen tagen in der eren) 40 Malter Weizen Wertheimer Maß auf seine Kosten in einen Speicher in Wertheim, den das Stift bestimmen kann, liefern. Außerdem soll er jedes Jahr am 11. November (vff sant Mertins dag) 6 Pfund Heller bezahlen. Er soll den Hof in gutem Bau- und Kulturzustand halten und nach Ablauf der drei Jahre wieder so verlassen, wie er ihn übernommen hat. Hermann Arnolt darf den Hof innerhalb der drei Jahre nicht verlassen oder aufgeben. Tut er dies trotzdem, ohne wichtige Gründe dafür angeben zu können, hat er dem Stift eine Strafe in Höhe von 20 Pfund Heller zu bezahlen. Dafür stellt er dem Stift Konrad Sur von Wittighausen (Witichehusen), Wolz Starcke von Unterwittighausen (Nydernwitichehusen) und seinen Bruder Konrad Arnolt genannt von Poppenhausen, derzeit wohnhaft in Würzburg, als Bürgen mit der Verpflichtung zum Einlager in einer öffentlichen Herberge in Poppenhausen oder in einem Umkreis von einer Meile um Poppenhausen. Bei Tod oder Rückzug eines Bürgen hat der Beliehene dem Stift innerhalb eines Monats einen gleichwertigen Ersatzmann zu stellen. Dieser und seine Bürgen verpflichten sich zur Einhaltung des Leihevertrages.