Urkunde, 1521 September 14

Stadt- und Stiftsarchiv Aschaffenburg

Beschreibung

Gorg Beyer und seine Gattin Anna, wohnhaft zu Boppenhausen, reversieren, dass sie von Dechant und Kapitel von S. Peter und Alexander zu Aschaffenburgk des Stifts Hof zu Boppenhausen mit anderen dazugehörigen Häusern, Scheuern, Gärten, Wiesen, Wäldern, Zehnten und anderem Zubehör daselbst, zu Wittighusen und anderen Orten, als Zinslehen empfangen haben, gegen jährlichen Zins von 40 Malter Weizen an die Kammer, zu entrichten zu Bischoffsheym. Sie verpflichten sich, von den zum Hof gehörigen Hubenern "glubde" nur im Namen des Stifts zu nehmen, und sollten der Kämmerer oder Amtleute des Stifts zu Boppenhausen zu Gericht oder anderem Zweck sein, sollen diese die "glubde" ungehindert selbst entgegennehmen.