Beschreibung
Heinrich, Erzbischof zu Mainz, beurkundet: Vor ihm ist der Ritter Dieter Zobel von Giebelstadt erschienen und hat in seinem, seines Bruders Johann und ihrer Erben Namen eine Urkunde des Dekans und des Kapitels des Stifts Aschaffenburg über die Verleihung eines Gutes an die Zobel vorgelegt. Er fordert nun, dass ihm das Stift dieses Gut vor Gericht vertreten (versten), verantworten und verteidigen soll. Beide Parteien haben sich nun dahingehend verständigt, daß die Angelegenheit durch einen Schiedsspruch von Lehenleuten des Erzbischofs beigelegt werden soll. Die Schiedsleute haben daraufhin entschieden, daß das Stift Aschaffenburg das Gut den Zobel lediglich verleihen soll, zu weitergehenden Leistungen aber nicht verpflichtet ist.