Urkunde, 1239 März 8

Stadt- und Stiftsarchiv Aschaffenburg

Beschreibung

Domkantor Friedrich und Domkustos Arnold von Würzburg beurkunden als päpstliche delegierte Richter, dass der vor ihnen anhängige Streit zwischen dem Ritter Arnold von Würzburg und dem Kapitel des Stifts Mariengreden zu Mainz um die von Arnold aufgrund angeblicher Verleihung des Kapitels beanspruchte Gerichtsbarkeit in den Dörfern (Klein-)Rinderfeld, Limbachshof und (Ober-, Unter-)Wittighausen durch genannte Schiedsleute dahingehend beigelegt wurde, dass unter gegenseitiger Aufrechnung der beiderseits entstandenen Unkosten einerseits Arnold unter Herausgabe einer in der Sache erwirkten Papsturkunde zur Kanzellierung auf alle Ansprüche verzichtete, andererseits die Bevollmächtigten des Stifts Mariengreden eine gegen Arnold vom Probst von Mariengreden erwirkte Ladung wegen zweier Huben zu Limbachshof nach vorheriger Verzichtleistung Arnolds auf seine Rechte daran niederschlugen und ihm versprachen, sich bei Vakanz der obigen Gerichtsbarkeit für eine Verleihung an ihn zu verwenden.