Beschreibung
Der öffentliche Notar Gottfried Ernst von Hersfeld beurkundet im Jahr 1394, in der zweiten Indiktion, im vierten Jahr des Pontifikats Papst Bonifaz IX., am 14. Tag des Monats März, um die Zeit der Vesper, in der Stadt Aschaffenburg, in dem Hof bei der St. Martinskapelle , den derzeit der Scholaster des Stifts Aschaffenburg Johann [Herdan] von Büches (Bu/o/ches) bewohnt, in der kleinen Stube: In seiner und der hinzugezogenen Zeugen Gegenwart haben sich Johann [Herdan] von Büches, Scholaster des Stifts Aschaffenburg, und Ruprecht von Karben (Karbin), der Sohn der verstorbenen Schwester des Scholasters Hedwig (Hebel), über die Aufteilung der Hinterlassenschaft des verstorbenen Ritters Herdan von Büches, des Vaters des Johann und der Hedwig, geeinigt. Beide Parteien geloben, keinerlei Ansprüche auf die bei dieser Teilung an die jeweils andere Partei gefallenen Güter und Einkünfte mehr zu erheben und diese Teilung nicht anzufechten. Auf ihre Bitte hat der Notar diese Güterteilung beurkundet und darüber eine entsprechende Anzahl von Notariatsinstrumenten ausgefertigt. Die genauen Bestimmungen zur Teilung werden darin spezifiziert.