Urkunde, 1346 Mai 2

Stadt- und Stiftsarchiv Aschaffenburg

Beschreibung

Die Richter der Aschaffenburger Kirche und der Dekan des Stifts St. Bartholomäus in Frankfurt Reinhard [von Eschersheim] beurkunden: Der Frankfurter Bürger Jakob zur Schuren und seine Ehefrau Gisela haben erklärt, und zwar Jakob vor den Richtern und seine Ehefrau vor dem Dekan, daß sie von Dekan Marsilius und dem Kapitel des Stifts Aschaffenburg 10 Pfund Heller bar erhalten haben. Außerdem haben diese ihnen einen Zins von 3,5 Pfund Heller erlassen, den sie bisher jedes Jahr am 1. Mai (in festo Walburgis) von dem Hof in der Stadt Frankfurt, den sie bewohnen, dem Stift Aschaffenburg bezahlen mußten. Dafür verzichten die Eheleute auf den erwähnten Hof des Stifts in der Stadt Frankfurt und alle Rechte, die ihnen bei der Verleihung durch Dekan und Kapitel daran übertragen wurden. Die Urkunde über diese Verleihung, die die Eheleute verloren haben, wird für ungültig erklärt. Die Eheleute geloben, sie im Falle ihres Wiederauftauchens nicht gegen das Stift zu verwenden. Sie verpflichten sich außerdem, den Hof bis zum kommenden 24. Juni (infra hinc et festum Nativitatis sancti Johannis Baptiste) zu räumen.