Urkunde, 1342 März 16

Stadt- und Stiftsarchiv Aschaffenburg

Beschreibung

Heinrich, Erzbischof von Mainz, teilt Dekan und Kantor des Stifts St. Bartholomäus in Frankfurt mit: Sein Vorgänger, Erzbischof Matthias, hat mit Zustimmung des Mainzer Domkapitels alle Einkünfte der Pfarrkirche in Rodheim (Rodeheym), die bisher an die Pfarrer (pastores) dort gefallen waren, dem Vermögen (mensa) von Dekan und Kapitel des Stifts Aschaffenburg zur Aufbesserung ihrer Präbenden inkorporiert. Die Patronatsherren der Pfarrkirche in Rodheim, Abt und Konvent des Klosters Fulda, haben dieser Schenkung ebenfalls zugestimmt. Dies ist durch entsprechende Urkunden des Erzbischofs, des Mainzer Domkapitels und von Abt und Konvent des Klosters Fulda eindeutig belegt. Erzbischof Heinrich bestätigt nun seinerseits diese Schenkung und beauftragt den Dekan und den Kantor, die Höhe der an die Pfarrkirche fließenden Einkünfte festzustellen. Davon sollen sie dann dem ständigen Vikar oder Pfarrer in Rodheim einen ausreichenden Anteil zur Bestreitung seines Lebensunterhalts und zur Entrichtung der auf der Pfarrkirche lastenden Abgaben zuweisen. Der gesamte Rest fällt an Dekan und Kapitel des Stifts Aschaffenburg. Außerdem sollen sie diese in den Besitz der Einkünfte setzen. Gegen Zuwiderhandelnde können sie mit Kirchenstrafen vorgehen.