Urkunde, 1335 November 9

Stadt- und Stiftsarchiv Aschaffenburg

Beschreibung

Der Ritter Sibold Schelris von Wasserlos (Waszerlos) verkauft dem Dekan Heilmann [Schwab] und dem Kapitel des Stifts Aschaffenburg für die Kammer des Stifts jährliche Einkünfte, und zwar 9,5 Malter und 0,5 Sumer Roggen (korngeldes) Gelnhäuser (Geylenhuser) Maß, 4 Sommerhühner und 2 Gänse, die zwischen dem 15. August und dem 8. September (zvischen den zveyn vnsir Vrauwen dag in der ernde) zu reichen sind, sowie 1 Schönbrot im Wert von 1 Schilling an Weihnachten und 1 Fastnachtshuhn mit einem Besthaupt. Die Abgaben sind dem Stift oder seinem Amtmann zu den angegebenen Terminen in den Getreidespeicher des Stifts in Gelnhausen zu liefern. Diese Abgaben reicht Liutgard (Lukardis), die Witwe des Konrad Heimburg (Heynburge), von ihrem freieigenen Hof, den sie bewohnt, mit seinen Zugehörungen in Dorf und Gemarkung Langendiebach (Langendyppach). Das Stift hat ihm dafür 100 Pfund Heller bezahlt. Der Verkäufer übergibt dem Stift daher die Abgaben vor dem Gericht zu Langendiebach (Langendyppach) und verzichtet auf alle seine Rechte daran. Er verpflichtet sich zur Übernahme der Gewährleistung (werschaft) für den Verkauf und dafür, dass seine minderjährigen Kinder Johann, Katharina und Elisabeth diesen Verkauf anerkennen werden, wenn sie die Volljährigkeit erreichen. Dafür stellt er ihnen die Edelknechte Friedrich von Rannenberg und Richwin [Schelris] von Wasserlos sowie Gernot von Aschaff als Bürgen. Diese verpflichten sich im Bedarfsfall zum Einlager in einer öffentlichen Herberge in Aschaffenburg, und zwar jeder mit einem Knecht und einem Pferd. Bei Tod oder Rückzug eines Bürgen ist innerhalb eines Monats ein gleichwertiger Ersatzmann zu stellen. Die Bürgen bekennen sich zur Übernahme der Bürgschaft und aller damit verbundenen Verpflichtungen.