Beschreibung
Der Pfarrer Konrad, die Altaristen und Kapläne der Pfarrkirche zu Gelnhausen (Geylnhusen) bekennen, daß sie sich verpflichtet haben, das Seelgedächtnis für den Dompropst zu Trier Konrad von Spiegelberg (Spygelberg) an den vier Fronfasten mit Vigilien und Messen, wie es an ihrer Pfarrkirche üblich ist, zu begehen. Er hat ihnen dafür in seinem Testament zwei Häuser und Hofstätten am oberen Markt (Obermerte) in Gelnhausen bei St. Peter vermacht. Sollten sie das Seelgedächtnis nicht halten, dann fällt dieses Legat an das Stift Aschaffenburg. Die beiden Häuser haben sie gegen einen jährlichen Zins von 8 Pfund Heller verliehen. Dieser Zins ist ablösbar, und zwar jede Mark um 25 Pfund Heller. Werden der Zins oder Teile davon abgelöst, dann soll die dafür bezahlte Summe mit Zustimmung der Testamentsvollstrecker oder von Dekan und Kapitel des Stifts Aschaffenburg oder eines der Erben des Dompropstes, sofern die Testamentsvollstrecker nicht verfügbar sind, für den Ankauf anderer Zinsen verwendet werden.