Beschreibung
Bürgermeister und Rat zu Geilnhu(e)sen beurkunden, dass vor ihnen Ko(e)nne Seltzern, ihre Mitbürgerin, und ihre Kinder Heyle und Gele bekannten, dem Dechant und Kapitel zu Aschaffinborg jährlich 28 Schilling Zins schuldig zu sein von zwei Häusern mit Zubehör, die sie zur Zeit innehaben, beide nebeneinander "an dem Nyddern marckte" gelegen, das eine rechter Hand der "steynen phorten", "als man vnder den Hockenern uffhin zu der pharre geet", das andere gleich daneben, an den Winkel gen Herman Heydenrichs Haus rührend. Der Zins, den das Stift von dem verstorbenen Stiftskanonikus Herman an der Ecken erhielt, betrug früher 2 Gulden und lag allein auf dem einen Haus, das an den Winkel rührt, wurde aber auf 28 Schilling herabgesetzt, wofür die genannte Ko(e)nne und ihre Kinder zu grösserer Sicherheit denselben auf beide Häuser legten.