Beschreibung
Erzbischof Johannes von Mainz, Kurfürst, Erzkanzler und päpstlicher Legat, teilt dem Dekan und anderen Dignitäten und Kanonikern von S. Peter und Alexander zu Aschaffinburg mit, dass er in Abetracht dessen, dass die Einkünfte des Stifts und der "mensa capitularis" durch die Ungunst der Zeiten zu gering geworden waren, Papst Martin V. gebeten habe, die Pfarrei Nunkirchen, deren Kollation dem Erzbischof von Mainz zusteht, ihrer "mensa capitularis" zu inkorporieren, worauf dieser durch seine Signatur die Petition signieren und expedieren liess und die genannte Pfarrkirche dem Stift inkorporierte. Demnach kann das Stift die "temporalis possessio" der genannten Kirche nach Vakanz durch Tod oder Asscheiden des jetzigen Pfarrers an sich ziehen und die Einkünfte für sich verwenden, nach Anweisung eines angemessenen Teiles an den dortigen ständigen Vikar.