Beschreibung
Notariatsinstrument, wonach zu Hoeste in der Wohnung des Notars Andreas Konning der Johannes Symonis von Munden, Rector der Pfarrkirche in Nu(e)nkirchen, den Henricus Bru(e)nonis, Rector der Pfarrkirche in Werpach, und Henricus Fischer zu seinen Prokuratoren ernannte, um in dem Prozess, den er gegen Ebirhardus de Lapide, Domkanonikus zu Maiz, wegen bestimmter Geldsummen durchzuführen beabsichtigte, alles Erforderliche zu unternehmen und zu vollenden.