Urkunde, 1328 August 1

Stadt- und Stiftsarchiv Aschaffenburg

Beschreibung

Arnold [Binthammer], Dekan, und das Kapitel des Stifts Aschaffenburg haben einen jährlichen Zins von 30 Achtel Roggen (siligo) Frankfurter (Frankenfurden.) Maß von dem Komtur (commendator) und den Brüdern der Johanniterkommende (domus ordinis sancti Johannis Ierosolimitan.) in Nieder-Weisel (Wyszele) auf deren Hof in Steinfurth (Steynfurde) bei dem Tor, durch das man Richtung Friedberg (Frideberg) geht, um 135 Mark Kölner (Colonien.) Pfennige erworben. Dieser Hof zinst außer dem von ihnen erworbenen Zins noch jährlich 6 Achtel Roggen, 4 Achtel Weizen (triticum), 4 Gänse, 4 Sommerhühner (pulli estivales), 1 Fastnachtshuhn und 30 leichte Pfennige (leves denarii). Sie haben nun beschlossen, einen Teil des von ihnen erworbenen Getreidezinses, nämlich 15 Achtel Roggen, an Sibold [von Weiler], Kantor des Stifts Aschaffenburg, zu verkaufen. Dieser hat ihnen dafür 120 Pfund und 30 Schilling Heller bezahlt. Es wurde vereinbart, daß der Kantor diese 15 Achtel Roggen ganz oder teilweise, zu Lebzeiten oder auch testamentarisch zur Vermehrung der Präbenden (corpus prebende) des Stifts oder für die dortigen Präsenzen (presencie) vermachen kann, wobei sich Dekan und Kapitel verpflichten, den Zins für die genannten Zwecke zu liefern. Falls der Kantor diesen Zins aber anderweitig auf Lebenszeit oder auf Dauer an Personen inner- oder außerhalb des Stifts ganz oder zum Teil verkaufen oder veräußern möchte, behalten sich Dekan und Kapitel ein Rückkaufrecht um den Preis, zu dem sie ihn an den Kantor verkauft haben, vor.