Urkunde, 1389 September 2

Stadt- und Stiftsarchiv Aschaffenburg

Beschreibung

Johann [Herdan] von Büches, Kanoniker des Stifts Fritzlar, bekennt: Er hat eine Gült von 7 Malter Roggen (korns) an den Dekan Konrad [von Hanau] und das Kapitel des Stifts Aschaffenburg für ihre Präsenzen verkauft. Diese Gült wurde ihm bisher von einem Hof in Großostheim (Ostheym), der Hof des Dietrich Hennelcoh (Dyczen Homeloches hoff) genannt wird, entrichtet und ist die erste Pacht auf diesem Hof. Den Hof bewirtschaftet derzeit Peter Schmied (Smyd), der Sohn des Wortwin Schmied. Er hat dafür von den Käufern 76,5 Gulden erhalten. Er hat daher vor dem Zentgrafen und den Schöffen des Landgerichts zu Großostheim die Gült mit Hand und Halm den Käufern aufgegeben und Peter Schmied an den Kanoniker Hermann von der Ecken und den Vikar und Präsenzmeister (presencier) des Stifts Johann Schuppach als bevollmächtigte Vertreter der neuen Besitzer gewiesen. Dieser hat gelobt, die Gült künftig jedes Jahr zwischen dem 15. August und dem 8. September (czuschen den czweyn vnser Frauwen tagen als sie czu hymel vur vnd geborn wart) auf seine Kosten nach Aschaffenburg in den Speicher der Stiftspräsenzen zu liefern. Bei Säumnis können die Käufer oder ihr Amtmann ein Pfand von dem Hof oder den sonstigen Gütern des Beständners nehmen, um durch dessen Versetzung die Rückstände sowie die ihnen durch die Säumnis entstandenen Schäden und Unkosten zu decken. Der Verkäufer hat vor dem Landgericht die Vertreter der Käufer in den Besitz der Gült gesetzt. Auch hat er auf alle Ansprüche gegenüber Peter Schmied wegen dieser Gült sowie auf alle seine Rechte daran verzichtet. Er übernimmt die Gewährleistung (werschaft) für die verkaufte Gült über Jahr und Tag und stellt den Käufern dafür den Edelknecht Heinrich von Weiler (Wyler), Schultheiß zu Aschaffenburg, und Johann (Henne) Richart, Schöffe zu Aschaffenburg, als Bürgen.