Urkunde, 1350 Juni 6

Stadt- und Stiftsarchiv Aschaffenburg

Beschreibung

Die Richter der Aschaffenburger Kirche beurkunden: Vor ihnen haben Konrad Zule, Metzger (carnifex) zu Großostheim (Ostheym), und seine Ehefrau Liutgard (Lukardis) gemeinsam an den Kanoniker des Stifts Aschaffenburg Walter von Hersfeld (Hersfeldia) einen jährlichen Zins von 1 Malter Roggen (siligo) Aschaffenburger Maß von ihren unten aufgeführten freieigenen und nicht mit anderen Zinsen belasteten Gütern verkauft. Sie haben dafür von dem Käufer 8 Pfund Heller in Turoneser Groschen (in grossis Thuronensibus) erhalten. Die Verkäufer quittieren den Empfang der Summe und verpflichten sich für sich, ihre Kinder, Erben und Besitznachfolger, diesen Zins künftig jedes Jahr zwischen dem 15. August und dem 8. September (infra Assumpcionis et Nativitatis beate Marie virginis duo festa) dem Käufer oder dem- bzw. denjenigen, dem oder denen er diesen Zins übertragen wird, auf ihre Kosten in einen Getreidespeicher in der Stadt Aschaffenburg, den der Käufer oder die nachfolgenden Inhaber des Zinses bestimmen können, zu liefern. Von dieser Verpflichtung können sie weder Hagel noch Mißernten, Kriege oder andere Gründe entbinden. Bei Säumnis können die Richter nach erfolgter Mahnung und Ablauf einer Frist von acht Tagen ohne Gerichtsurteil die Exkommunikation über die Säumigen verhängen. Außerdem kann der Käufer die Güter, von denen der Zins gefällt, nach Landesgewohnheit einziehen. Den Zins haben die Verkäufer dem Käufer auf folgenden Besitzungen verschrieben:- 7 Viertel Weizenacker (tritici) in der Gemarkung des Dorfes Großostheim an einem Stück am Pflaumheimer (Plu/o/menheymer) Weg zwischen Äckern der Elisabeth Biber und des Konrad Stump (Stu/o/np).- 0,25 Joch Weizenacker in der Gemarkung Großostheim zwischen Äckern des Konrad Blumenner und des Konrad Schönbrot (Schonebrot).- 4 Ruten Weizenacker, anstoßend an Äcker des Heinrich Quittenbaum (Quydenbam) gegen das Dorf Großostheim und der Gisela, der Tochter des Verkäufers, gegen die Weinberge zwischen dem Zimmertaler (Zymmerdelre) und dem Großwallstadter (Walsteder) Weg.- 3 Ruten an einem Stück in der Flur gegen Großwallstadt (Walestad) zwischen Äckern des Konrad Arbeiter (Erbeidir) gegen Großostheim und des Eberhard Strube gegen Großwallstadt. Unten stößt das Stück außerdem auf die Au gegen Niedernberg (Nydernbu/o/rg) und oben an die Äcker des Peter, Sohn des verstorbenen Peter Faber.Die Verkäufer übernehmen nach Landesgewohnheit die Gewährleistung für den Verkauf über Jahr und Tag. Dafür und daß die Güter Eigengut sind stellen sie dem Käufer Johann Sifridi und den Menger, Schneider (sartor) zu Großostheim, als Bürgen. Die Bürgen verpflichten sich bei Strafe der Exkommunikation zum Einlager in Aschaffenburg für den Fall, daß der Verkauf innerhalb von Jahr und Tag angefochten wird.