Urkunde, 1377 Juli 17

Stadt- und Stiftsarchiv Aschaffenburg

Beschreibung

Adolf [von Nassau], Elekt zu Mainz und Bischof von Speyer (Spire), beurkundet: Zwischen dem Dekan Franz [von Amöneburg] und dem Kapitel des Stifts Aschaffenburg auf der einen Seite sowie den mainzischen Untertanen auf dem Schloss Wirtheim und den Dorfschaften, die in das Gericht zu Wirtheim gehören, auf der anderen Seite war es zu Streitigkeiten wegen der Kosten für die Zehrung des Amtmannes bei den Gerichtssitzungen gekommen. So hatte der Amtmann des Stifts das Geld für seine Zehrung bei dem letzten Gericht, das er auf dem Schloss Wirtheim namens des Stifts abgehalten hat, bei den Juden in Gelnhausen aufgenommen. Dort steht die Summe mit den dafür zu entrichtenden Zinsen noch heute an. Beide Parteien haben nun den Elekten gebeten, diesen Streit zu entscheiden. Da er aber derzeit aufgrund dringender anderer Geschäfte diese Sache nicht gründlich prüfen kann, hat er für dieses Mal festgelegt, dass beide Parteien mit dem Juden, bei dem das Geld aufgenommen wurde, in Verhandlung treten und eine Summe bestehend aus dem entliehenen Geld und den in der Zwischenzeit dafür zu entrichtenden Zinsen vereinbaren sollen. Von dieser Summe soll dann jede Partei die Hälfte begleichen. Danach sollen beide Parteien die Angelegenheit solange ruhen lassen, bis der Elekt entschieden hat, wer für die Zehrung bei den Gerichtssitzungen und die durch den vorangegangenen Streit erwachsenen Schäden aufzukommen hat. Die vorliegende Regelung gilt nur für dieses eine Mal und soll beiden Parteien an ihren vorgeblichen Rechten keinerlei Abbruch tun.