Urkunde, 1343 Januar 11

Stadt- und Stiftsarchiv Aschaffenburg

Beschreibung

Die Richter des Stifts zu Aschaffenburg beurkunden: Elisabeth (Else), die Witwe des Tilmann von Bruchhausen (Brochhusen), und ihr Sohn Heinrich verkaufen Konrad von Oppershofen (Oppirshouen), Vikar des Stifts Aschaffenburg, einen jährlichen Zins von 2 Malter Roggen (korn). Der Zins gefällt von ihrem Hof in Pflaumheim (Plumheym) und allen seinen Zugehörungen. Sie, ihre Erben oder ihr Hofmann in Pflaumheim sollen ihn jedes Jahr zwischen dem 15. August und dem 8. September (zwuschen den szweyn unser Vrauen dage noch der erne) auf ihre Kosten in einen Getreidespeicher in Aschaffenburg, den man ihnen dann anweist, liefern. Die Verkäufer haben dafür von dem Käufer 15 Pfund Heller erhalten. Sie verpflichten sich für sich sowie für die anderen noch minderjährigen Kinder und Erben der Elisabeth zur Übernahme der Gewährleistung (werschaf). Dafür stellen sie dem Käufer die Edelknechte Friedrich Schott und Friedrich von Bessenbach (Bessinbach) sowie den erwähnten Heinrich [von Bruchhausen] als Bürgen. Sollten die minderjährigen Kinder und Erben der Elisabeth nach Erreichen der Volljährigkeit Einspruch gegen diesen Verkauf erheben oder die Gewährleistung verweigern, sollen die Bürgen auf Anforderung solange Einlager halten, bis die Gewährleistung in vollem Umfang übernommen wird. Beim Tod eines Bürgen ist innerhalb einer Woche ein gleichwertiger Ersatzmann zu stellen. Geschieht dies nicht, dann sollen sich die übrigen Bürgen ins Einlager begeben. Die Verkäufer verpflichten sich, ihre Bürgen wegen dieser Bürgschaft schadlos zu halten. Der Käufer hat auf Bitte des Friedrich Schwab (Swab), Kantor (senger) des Stifts Aschaffenburg, der Verkäuferin und ihren Erben ein unbefristetes Rückkaufrecht an dem Zins um die ihnen dafür bezahlte Summe eingeräumt. Der Rückkauf hat jeweils vor dem 24. Juni (vor sente Johannes dage vor der erne als he geboren ward) zu erfolgen.