Urkunde, 1376 Mai 5

Stadt- und Stiftsarchiv Aschaffenburg

Beschreibung

Der Offizial der Würzburger Kurie (official richter geistlichs gerichtz zu der Rotentu/e/r zu Wurtzburg) beurkundet: Vor ihm hat Heinrich Hofmann, ansässig in Gaubüttelbrunn (Butelbrunne), bekannt, dass ihm der Dekan Franz [von Amöneburg] und das Kapitel des Stifts Aschaffenburg ihren Hof in Gaubüttelbrunn, den er bereits bisher für sie bewirtschaftet hat, zu Erbrecht verliehen haben. Er verpflichtet sich, dem Stift davon jedes Jahr zwischen dem 15. August und dem 8. September (zwischen den zweien vnser Frauwen tagen in der ern, die man nennet Wurtzewihe vnd als sie geborn wart) auf seine Kosten 13 Malter Roggen (korns) und 7 Malter Weizen, gemessen mit der Marktmetze zu Würzburg, in ihren Hof in Würzburg zu liefern. Heinrich Hofmann und seine Erben haben den Hof und seine Zugehörungen in gutem Kulturzustand zu halten. Im Erbfall soll er immer ungeteilt an einen Erben übergehen. Er und seine Erben haben dem Stift von dem Hof ein Besthaupt zu geben, wann immer ein solches fällig wird. Außerdem haben sie die auf dem Hof lastenden Dienste und Abgaben an den Landesherrn und andere Herren für das Stift zu tragen. Bei Säumnis kann das Stift oder ihr Amtmann sie zur Begleichung des ihnen dadurch entstandenen Schadens pfänden. Bei Gültverweigerung oder Verstößen gegen den Leihevertrag verlieren die Beliehenen ihr Erbrecht und der Hof fällt wieder an das Stift, das dann frei über ihn verfügen kann.