Urkunde, 1376 Mai 1

Stadt- und Stiftsarchiv Aschaffenburg

Beschreibung

Der Offizial der Würzburger Kurie (official richter geistlichs gerichtes zu der Rotentu/e/r zu Wi/e/rczburg) beurkundet: Vor ihm hat Gernot Hofmann, ansässig zu Gaubüttelbrunn (Butelbrunne), bekannt, dass ihm der Dekan Franz [von Amöneburg] und das Kapitel des Stifts Aschaffenburg ihren Hof in Gaubüttelbrunn, den zuvor Konrad Herwort bewirtschaftet hat, mit allen Zugehörungen in Dorf und Gemarkung zu Erbrecht verliehen haben. Er soll ihnen davon jedes Jahr zwischen dem 15. August und dem 8. September (zwischen den zweien vnser Frauwen tagen in der ern, die man nennet Wurtzewihe vnd als sie geborn wart) auf seine Kosten 13 Malter Roggen (korns) und 7 Malter Weizen, gemessen mit der Marktmetze zu Würzburg, in ihren Hof in Würzburg liefern. Der Beliehene hat den Hof in gutem Kulturzustand zu halten. Im Erbfall muss er ungeteilt an einen Erben weitergegeben werden. Auch ist dem Stift von dem Hof ein Besthaupt zu geben, wann immer ein solches fällig wird. Alle Abgaben, Lasten und Dienstleistungen für den Landesherren und andere Herren, die auf dem Hof ruhen, haben der Beliehene und seine Erben für das Stift zu tragen. Bei Säumnis kann das Stift oder sein jeweiliger Amtmann den Beliehenen auf dem Hof pfänden. Werden dem Stift seine Abgaben vorsätzlich vorenthalten oder kommt es zu Verstößen gegen den Leihevertrag, droht der Verlust des Erbrechts.