Beschreibung
Abt Konrad und die namentlich genannten Konventualen von Bildhausen versprechen, zugleich für den wegen Krankheit abwesenden Konventualen Theoderich Fliger, in die Hand des Pfarrers Johannes von Lohr, Prokurators von Dekan und Kapitel von Aschaffenburg, und des eigenen Prokuratos, des Mönches Konrad von Herpf, die Einhaltung der am 26. November (1317) vor dem Würzburger Offizial getroffenen Abrede, garantieren deren Beachtung durch neu aufzunehmende Konventualen durch deren eidliche Verpflichtung, lassen dies in ihrem Namen durch ihren Prokurator beschwören und anerkennen die durch ihren Prokurator vorgenommene Besitzeinweisung des Stifts Aschaffenburg in die Pfandgüter für 100 Pfund Heller Gülten zu Kleinwenkheim, Fridritt und Brünn sowie für 200 Malter Gülten zu Oberpleichfeld, Schwanfeld, [Ettleben], Bergrheinfeld, Geldersheim und Euerbach sowie in den Bildhäuserhof zu Würzburg.