Beschreibung
Schultheiß Heinrich Ruschebusch, Schöffen und Bürger von Aschaffenburg verpflichten sich zu der in ihrem Namen von ihrem Mitbürger Konrad von Laufach beschworenen Einhaltung des von genannten Schiedsleuten nach geschilderten Vorfällen, aufgrund deren Dekan und Kapitel von Aschaffenburg mit Fug den Gottesdienst eingestellt hatten, gefällten Spruch, wonach sie fortan sich nicht mehr zum Einbruch in Kurien, Häuser oder Wohnungen des Stifts und zur Beschlagnahme von Besitz zusammenrotten, niemanden gefangen nehmen, die Glocken des Stifts nicht mehr gegen den Willen läuten und kein Urteil gegen einen Kleriker fällen oder erwirken und sich keinerlei Übergriffe mehr gegen die Freiheit des Stifts anmaßen dürfen außer auf Veranlassung des Mainzer Erzbischofs.