Beschreibung
Die Äbtissin Agnes [von Riedern] und der Konvent des Zisterzienserinnenklosters in Himmelthal (Vallis Celi) bekennen: Heilmann Schwab (Swabh), Scholaster des Stifts Aschaffenburg, hat ihnen und ihrem Kloster 200 Pfund Heller übergeben. Dafür sollen sie in dem Kloster eine Messe zum Seelenheil des Stifters und seiner Vorfahren durch einen geeigneten Priester (sacerdos), nämlich einen Mönch aus dem Zisterzienserkloster Schönau (Schonaw), lesen lassen. Äbtissin und Konvent verpflichten sich, diese Messe feierlich zu begehen und für Ernährung und Lebensunterhalt dieses Priesters zu sorgen, wie es in ihrem Kloster üblich ist. Durch diese neue Messe soll aber der seit langem in dem Kloster üblichen Messe nichts an ihrer Feierlichkeit genommen werden. Als Unterpfand für die Ausführung der Stiftung setzen sie Dekan und Kapitel des Stifts Aschaffenburg ihren Hof in dem Dorf Großostheim (Ostheym) mit allen Einkünften und Zugehörungen ein. Diesen Hof bewohnt und bewirtschaftet derzeit Peter, der Sohn des jet-zigen Vogtes (advocatus) zu Großostheim Peter. Er liegt zwischen den Höfen des Konrad Schil-decker und des Wigger (Wyker), des Bruders des Peter. Der Hof zinst dem Kloster Himmelthal jährlich 14 Malter Roggen (siligo), 12 Malter Weizen, 1 Malter Erbsen, den dritten Teil des Weins von 2 Joch Weinbergen, 7 Schilling Heller und 6 Heller und 1 Fastnachsthuhn. Außerdem steht dem Kloster das Besthaupt (optimale) von dem Hof zu. Äbtissin und Konvent des Klosters Himmelthal verpflichten sich für den Fall, daß die Messe in ihrem Kloster nicht ordnungsgemäß gelesen wird, Dekan und Kapitel des Stifts Aschaffenburg die ihnen dafür übergebenen 200 Pfund Heller zu überlassen. Tun sie dies innerhalb von 2 Monaten nicht, können Dekan und Kapitel den Hof an sich ziehen. Im Falle einer Krankheit oder körperlicher Gebrechlichkeit ist es dem Priester erlaubt, 14 Tage lang von der Feier der Messe abzusehen. Benötigt er länger für seine Genesung, dann hat das Kloster für geeigneten Ersatz zu sorgen. Heilmann Schwab hat dem Kloster außerdem 60 Pfund Heller übergeben. Dafür wird man jährliche Einkünfte im Wert von 4 Pfund Heller ankaufen. Diese Einkünfte sollen jedes Jahr am 15. August (in die Assumpcionis beate virginis Marie) als Präsenz unter den Angehörigen des Klosters verteilt werden. Außerdem wird man dafür im Kloster einmal monatlich die Geschichte (hystoria) der Jungfrau Maria mit dem Incipit „O spes divina“ gemeinsam singen. Kommen die Nonnen diesen Bestimmungen nicht nach, dann haben sie die 60 Pfund Heller dem Dekan und dem Kapitel des Stifts Aschaffenburg zu übergeben. Erfolgt dies nicht innerhalb von 2 Monaten, dann fallen die für das Geld erworbenen Einkünfte an das Stift Aschaffenburg.