Beschreibung
Der öffentliche Notar Reinhard von Schleusingen (Slusungen) beurkundet: Im Jahr 1369, in der siebten Indiktion, im siebten Jahr des Pontifikats Papst Urbans V., am dritten Tage des Monats Februar, um die Zeit der Nona, in dem Dorf Somborn (Sonneburn), vor dem Hof des Pfarrers an der Straße haben vor ihm und dem Zentgrafen zu Somborn Konrad Johan sowie den Schöffen Winther Omersbecher, seinem Bruder Hermann Omersbecher, Friedrich Junge und Gerhard von Neuses (Nusesze) der Edelknecht Meingoz von Düdelsheim (Du/o/delnsheim) und seine Ehefrau Kristine an Dekan und Kapitel des Stifts Aschaffenburg für dessen Präsenzen Güter und Einkünfte in den Dörfern Neuses und Horbach im Gericht Somborn verkauft. Diese Güter und Einkünfte haben sie mit Hand und Halm dem Zentgrafen und den Schöffen aufgegeben. Diese haben dann den Kanoniker Hermann von der Ecken als bevollmächtigten Prokurator des Dekans und des Kapitels des Stifts Aschaffenburg im Namen des Herren von Ranberg, Obervogt zu Somborn, in deren Besitz gesetzt.Verkaufte Güter und Einkünfte:- Eine Hofstatt und eine halbe Hufe im Dorf Neuses genannt Himbächers Gut (Himpechers guet). Dazu gehören im ersten Feld 4 Morgen Acker an Gerhardsbeune (Gerhartisbunden), 6 Morgen Acker an der Langelänge (Langelinger) auf den Buchs (Puchs) ziehend und 6 Morgen Acker unten an dem Langelänger. Im zweiten Feld 10 Morgen Acker an einem Stück im Hinteren Grund. Im dritten Feld, das an dem Geierberg (Gyrsberge) genannt wird, 6,5 Morgen Acker am Hegholz, 7 Morgen Acker an drei Stücken genannt das Krumme Stück. Sie stoßen auf allen Seiten an Äcker des Heinrich von Kleinostheim (Ozzinheim). Außerdem gehört dazu eine Wiese in Horbach bei Kellnergrebe (Celnerskreben) und 1 Morgen Wiese am Hinteren Grund bei dem Steg. Davon gibt der Inhaber des Gutes jährlich 6 Malter Roggen (korns) Gelnhäuser (Geilnhusers) Maß, 7 Schilling Wetterauer (Wedereubescher) Pfennige, 2 Gänse, 4 Sommerhühner und 1 Fastnachtshuhn mit seinen Rechten.- Von einer Hufe genannt Sandhufe, die derzeit Mechthild (Metze) von Albstadt (Albstad) bewirtschaftet, jährlich 3 Malter Roggen Gelnhäuser Maß.- Zwei Höfe in Neuses unten im Dorf und zwei Hufen Land genannt Sandmannshufe. Dazu gehören im ersten Feld 2,5 Morgen Acker bei dem Weißenstein (Wizzinsteine), 2 Morgen bei dem Tiefen Graben, 3 Morgen am Albstadter Weg und 26 Morgen an einem Stück, die bei den Höfen beginnen und auf den Schiffweg (Schifweg) ziehen. Im zweiten Feld 24 Morgen an einem Stück am Hildegundesgrund, 11 Morgen am Hufenstück und 1,5 Morgen hinter den Weingärten. Im dritten Feld 10 Morgen bei dem Steinbaum (Steimboum), 10 Morgen an einem Stück bei dem Siebenstämmer (Sibenstemmer), 4 Morgen am Hohenrode, 6 Morgen am Geierberg (Girsberge), 3 Morgen am Erbegarten, 1 Morgen vor dem Konradsloch, 4 Morgen Wiesen bei den erwähnten Höfen, 0,5 Morgen Wiese in Horbach bei der Au (Ahe) und 1,5 Morgen Wiesen bei dem Steg. Davon gibt man jährlich 18 Malter Roggen Gelnhäuser Maß, 14 Schilling Wetterauer Pfennige, 4 Gänse, 6 Sommerhühner und 2 Fastnachtshühner mit ihren Rechten.- 4 Pfund Heller Gelnhäuser Währung, die jedes Jahr am 11. November (vff sente Mertins tag) von den Weinbergen an dem Berg in der Gemarkung des Dorfes Neuses zu geben sind.Die Verkäufer haben dafür von den Käufern 600 Pfund Heller Frankfurter Währung erhalten. Diese übernehmen daher die Gewährleistung (werschaft) für die verkauften Güter und Einkünfte über Jahr und Tag und haben den Käufern dafür Bürgen gestellt, wie dies in der Urkunde, die der Verkäufer und seine Bürgen den Käufern übergeben haben, festgelegt wurde. Der Notar hat auf Bitte des Stiftsprokurators Hermann von der Ecken über diesen Verkauf ein Notariatsinstrument gefertigt und mit seinem Signet (signum meum solitum et consuetum) unterzeichnet.