Beschreibung
Der Ritter (miles) Hartmann von Gondsroth (Gunsrode) überträgt aus zwingenden Gründen Dekan und Kapitel des Stifts Aschaffenburg seine Groß- und Kleinzehnten in Dorf und Gemarkung Neuses (Nusesze) bei Somborn (Sunneburnen) und alles das, was er vormals seiner inzwischen verstorbenen Ehefrau Adelheid mit Zustimmung des Johann [von Trier], Propst des Stifts Aschaffenburg, von dem die Zehnten zu Lehen rühren, als Heiratsgut geschenkt hat. Er hat dafür von Dekan und Kapitel 64 Pfund Heller erhalten, worüber er ihnen quittiert. Er überträgt daher alle seine Rechte an den Zehnten auf die Käufer und verspricht ihnen, für den Kauf gemäß den Gewohnheiten des Landes die Gewährleistung (warandia) zu übernehmen. Außerdem gelobt er ihnen, daß seine Kinder aus der Ehe mit Adelheid, nämlich Ulrich, Tilmann und Agnes (Agneta), die derzeit noch minderjährig sind, nach Erreichen der Volljährigkeit ihre Zustimmung zu dem Verkauf geben werden. Er setzt dafür dem Stift als Bürgen sich selbst, seinen Sohn Hertwig, Kanoniker im Stift Aschaffenburg, sowie Wortwin von Babenhausen (Babenhusen) und dessen Sohn Heinrich ein. Diese sollen im Bedarfsfall nach Aufforderung durch die Käufer solange in eigener Person Einlager (commessacio vel obstagium) in Aschaffenburg halten, bis der Verkäufer seine Gewährleistungspflicht erfüllt hat. Bei Tod oder Rückzug eines Bürgen hat der Verkäufer innerhalb eines Monats einen gleichwertigen Ersatzmann zu stellen. Andernfalls sollen sich die übrigen Bürgen ins Einlager begeben. Die Bürgen Hertwig, Wortwin und Heinrich erklären sich zur Übernahme der Bürgschaft und der damit verbundenen Pflichten bereit.