Beschreibung
Die Gebrüder Sibold und Johann (Henne) Schelris sowie Heinrich Billung von Hettersdorf (Hedensdorf) beurkunden: Ludwig von Hutten (Hotten) und seine Ehefrau Mechthild (Metze) haben dem Dekan Konrad [von Hanau] und dem Kapitel des Stifts Aschaffenburg mit einem am selben Tag abgeschlossenen Verkauf ihre Güter und Einkünfte in Dorf und Gemarkung Neuses (Nusesz) veräußert und für diesen Verkauf die Gewährleistung (werschaft) über Jahr und Tag übernommen. Dafür haben sie auf Bitte der Verkäufer die Bürgschaft übernommen. Sollten die Verkäufer ihrer übernommenen Verpflichtung nicht nachkommen, dann sollen sie sich innerhalb von acht Tagen nach erfolgter Aufforderung in einer öffentlichen Herberge in Aschaffenburg zum Einlager einfinden, und zwar jeder mit einem Knecht und einem Pferd. Stirbt ein Pferd im Einlager oder ist nicht mehr leistungsfähig, dann hat es der betroffene Bürge zu ersetzen. Bei Tod oder Rückzug eines Bürgen haben die Verkäufer einen gleichwertigen Ersatzmann zu stellen. [Vgl. Urkunde U 2395 von 1392 März 13, welche den Verkauf der Güter und Einkünfte besiegelt.]