Urkunde, 1367 September 21

Stadt- und Stiftsarchiv Aschaffenburg

Beschreibung

Der Edelknecht Hermann Seman von Königheim (Kennekeym) und seine Ehefrau Elisabeth bekennen, daß sie Johann von Ebersbuch (Ebersbu/o/ch), Vikar am St. Leonhards-Altar im Stift Aschaffenburg, und allen künftigen Inhabern dieser Vikarie jedes Jahr am 11. November (vf sente Martins dage in deme winter gelegin) 6 Pfund und 4 Schilling Heller Tauberbischofsheimer (Bysschouesheymer) Währung entrichten müssen. Der Zins gefällt von einem Hof und seinen Zugehörungen in Dorf und Gemarkung Weikerstetten (Wygerstede). Der Vikar, seine Nachfolger oder ihre Boten sollen diesen Zins auf ihre Kosten in Königheim oder Weikerstetten einziehen. Als Pfand für die fristgerechte Entrichtung des Zinses setzen sie ihm die Hottenolzwyse unter der Buchhelde (Bu/o/chhelde) [in Weikerstetten] zwischen den Wiesen des Konrad Baumgärtner (Baumgerter) und des Reinhard Kiesling (Kyseling) ein. Bei Säumnis sollen die Eheleute innerhalb eines Monats nach Ablauf des Zahlungstermins den rückständigen Zins sowie die der Vikarie durch die Säumnis entstandenen Unkosten begleichen. Andernfalls fallen der Hof und das Pfand an die Vikarie.