Urkunde, 1292 Juli 24

Stadt- und Stiftsarchiv Aschaffenburg

Beschreibung

Erzbischof Gerhard II. von Mainz entscheidet auf Vorbringen des Scholasters von Aschaffenburg und königlichen Protonotars Ebernand, dass aus dem von Erzbischof Werner bestätigten Statut des Kapitels von Aschaffenburg, wonach jeder Kanoniker im ersten Jahr des Pfründebezuges als Ersatz für die früher üblichen Auslagen für das "Bischofsspiel" zur Zahlung von 3 Mark Kölner Pfennige zur Anschaffung eines Chormantels verpflichtet ist, sich entgegen einer anderen Auffassung nicht ergibt, dass der Scholaster für die ihm unterstellten Scholaren, die er aus deren Pfründen unterhält, diese Zahlung zu leisten habe, und entscheidet, dass für den Fall, dass ein Scholar die 3 Mark nicht binnen Jahresfrist zahlt, der Scholaster statt seiner binnen eines Monats die Zahlung vornimmt, jedoch dafür die Pfründe des Scholaren einbehält, ohne für dessen Unterhalt sorgen zu müssen, bis dieser ihm die 3 Mark erstattet.