Urkunde, 1490 April 18

Stadt- und Stiftsarchiv Aschaffenburg

Beschreibung

Erzbischof Bertoldus von Mainz entscheidet auf die Klage von Dekan, Kapitel und der übrigen Kanoniker, Priester und Kleriker des Stifts Aschaffenburg, dass diese alle samt der ganzen "familia" wie bisher "in civilibus, criminalibus mixtisve causis" nur vor ihn selbst oder seinen Generalvikar oder von ihm "generaliter vel specialiter" bestellte Kommissare gezogen werden können, wohingegen die Pröpste das Recht an sich zu ziehen versucht hatten, und verbietet allen Personen unter der Strafe der Exkommunikation, die Jurisdiktion an sich zu ziehen.